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Freitag, 20.12.2024

Weihnachtsfrieden 2024 in verschiedenen Bundesländern

Auch in diesem Jahr werden einige Bundesländer den Weihnachtsfrieden wahren und in der Weihnachtszeit keine belastenden Maßnahmen durchführen.

Mitgeteilt haben dies bisher die folgenden Bundesländer (Stand 20.12.2024):

  • Baden-Württemberg: 23.12.2024 bis 31.12.2024
  • Bayern: 20.12.2024 bis 01.01.2025
  • Brandenburg: 23.12.2024 bis 27.12.2024
  • Hessen: 20.12.2024 bis 31.12.2024
  • Mecklenburg-Vorpommern: 20.12.2024 bis 01.01.2025
  • Niedersachsen: 23.12.2024 bis 26.12.2024
  • Nordrhein-Westfalen: vom 17.12.2024 bis 31.12.2024
  • Rheinland-Pfalz: 23.12.2024 bis 01.01.2025
  • Saarland: 23.12.2024 bis 31.12.2024
  • Sachsen: 23.12.2024 bis 02.01.2025
  • Sachsen-Anhalt: 20.12.2024 bis 31.12.2024
  • Thüringen: 20.12.2024 bis 27.12.2024

Mit dem Weihnachtsfrieden stellt die Finanzverwaltung sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. In dieser Zeit werden keine Betriebsprüfungen eingeleitet und keine Prüfungsberichte versandt. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen wird verzichtet.

Dies gilt jedoch nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z. B. Säumniszuschläge, Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z. B. drohende Verjährung).

Steuerbescheide werden durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.

Hinweis

Es ist damit zu rechnen, dass auch in weiteren Bundesländern vergleichbare Regelungen zur Anwendung kommen werden.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.