Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) zugestimmt, in dem nur noch die Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und die Kindergelderhöhungen enthalten sind. Es soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung.
Der Regelungsgehalt des Steuerfortentwicklungsgesetzes wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich gekürzt.
Es beinhaltet nur noch folgende Maßnahmen:
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 1. Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Die folgenden Maßnahmen wurden u. a. aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestrichen:
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10713 Berlin
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