Das Sächsische Finanzgericht hat in mehreren Verfahren die Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerbescheiden abgelehnt (Az. 2 V 127/25, 2 V 130/25, 1 V 86/25, 5 V 198/25, 5 V 181/25).
Seit Jahresbeginn haben zahlreiche Bürger beim Sächsischen Finanzgericht Eilanträge gegen die neuen Grundsteuerbescheide gestellt, mit denen sie mit identischem und offensichtlich vorformuliertem Text die Verfassungswidrigkeit des neuen Grundsteuerrechts rügten. Ziel der Antragsteller war es, die Zahlung der Grundsteuer bis zu einer endgültigen Klärung auszusetzen. In den meisten Fällen sind die entsprechenden Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern derzeit ruhend gestellt.
Das Sächsische Finanzgericht wies die Anträge kostenpflichtig ab, da es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Grundsteuerregelung sah. Außerdem wies das Gericht darauf hin, dass die Gemeinden ein berechtigtes Interesse am Steueraufkommen hätten. Die Antragsteller konnten nicht darlegen, warum ihnen im konkreten Fall die vorläufige Zahlung unzumutbare Nachteile bringen würde. Zudem fehlten in vielen Fällen formelle Voraussetzungen, wie etwa ein Einspruch gegen die auszusetzenden Bescheide oder eine Entscheidung über einen vorab erforderlichen Aussetzungsantrag bei der Finanzbehörde.
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