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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 01.04.2025

Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt

Eltern, deren Kinder nach dem 31.03.2025 geboren werden, erhalten nur Elterngeld, wenn sie nicht mehr als 175.000 Euro verdienen.

Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden kommt es auf das alleinige Einkommen an.

Wird diese Grenze überschritten, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

Hinweis

Für Geburten ab 01.09.2021 bis einschließlich 31.03.2024 gilt die Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 01.04.2024 bis einschließlich 31.03.2025 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.