Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden soll angepasst werden. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen teilte mit, dass künftig Grenzpendler bis zu 34 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten können, ohne dass sich dadurch ihre steuerliche Situation ändert.
Die angekündigte Änderung sieht vor, dass bis zu 34 Tage Homeoffice pro Jahr steuerlich so behandelt werden, als wären sie im Tätigkeitsstaat – also in den Niederlanden – erbracht worden. Damit entfällt für diese Tage eine doppelte Aufteilung des Einkommens zwischen den Staaten, was den administrativen Aufwand für die betroffenen Grenzpendler deutlich reduziert.
Die neuen Regeln müssen noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten bestätigt werden.
Während der Corona-Pandemie gab es befristete Übergangsregelungen, die den grenzüberschreitend Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erleichtert haben. Mit deren Auslaufen im Sommer 2022 war eine Rückkehr zu bürokratisch aufwändigen Regelungen verbunden, die für viele Grenzpendler erhebliche Unsicherheiten bedeuteten.
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10713 Berlin
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