Unsere Infothek
Aktuelle Nachrichten

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 14.05.2025

Kundin haftet bei falscher Positionierung des Kfz für Beschädigung der Waschanlage

Wer sein Auto in eine Waschanlage fährt und die Anlage startet, ohne vorher die Position des Fahrzeugs zu überprüfen und zu korrigieren, muss bei Beschädigung der Waschstraße Schadensersatz leisten. So entschied das Landgericht Lübeck (Az. 5 O 22/21).

Die Beklagte fuhr in eine Selbstbedienungs-Waschanlage. Dabei positionierte sie ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zwischen den farbig markierten Begrenzungsschienen, sondern geriet mit einem Rad auf eine der Schienen. Sodann startete sie den Waschvorgang von außen. Teile der Waschanlage stießen gegen das Fahrzeug, wodurch die Anlage beschädigt wurde. Die Kosten zur Reparatur der Anlage beliefen sich auf rund 7.500 Euro

Die Kundin und ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wurden zum Ersatz des Schadens verurteilt. Die Autofahrerin habe eine vertragliche Pflicht verletzt, indem sie das Fahrzeug entgegen den gut sichtbar angebrachten Benutzungshinweisen nicht mittig positioniert habe, sondern auf die Begrenzungsschiene aufgefahren sei. Dennoch habe sie die Anlage gestartet, ohne vorher die Position des Fahrzeugs zu überprüfen und zu korrigieren. Bereits durch die bauliche und farbliche Gestaltung der Schienen werde den Nutzern unmissverständlich signalisiert, dass das Fahrzeug zwischen den Begrenzungen abzustellen sei.

Die Beklagte habe zumindest fahrlässig gehandelt. Sie habe auch nicht davon ausgehen können, dass die Anlage nicht starte, wenn das Fahrzeug nicht korrekt positioniert sei. Eine derartige Konstruktion begründe auch kein Mitverschulden des Betreibers, vielmehr seien die Nutzungshinweise und die selbsterklärende Gestaltung der Anlage ausreichend, um Schäden zu verhindern.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.