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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 22.05.2025

Haftung bei Unfall mit Roller nach Fahrt über gelbe Ampel

Wenn eine Verkehrsampel Gelb zeigt, hat man generell eine Wartepflicht. Laut Gesetz (§ 37 Nr. 1 StVO) gilt, dass vor einer Kreuzung an der Haltelinie auf das nächste Zeichen gewartet werden muss. Aber es kann Ausnahmen geben, z. B. wenn das Warten nur mit Eigengefährdung oder Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs gelingen würde. Dann darf man ausnahmsweise auch bei Gelb fahren. So entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az. 7 U 10/25).

Eine Rollerfahrerin war auf einer vorfahrtsberechtigten Straße gefahren. Dort galt Tempo 70. Im weiteren Verlauf – etwa 20 Meter vor einer Kreuzung – befand sich auch eine Ampel für Fußgänger, an welcher per Knopfdruck Grünlicht angefordert werden kann. Dies geschah und die Rollerfahrerin passierte die Ampel – bereits bei Gelblicht. Zur gleichen Zeit startete an der besagten Kreuzung ein an sich wartepflichtiger Autofahrer. Die Rollerfahrerin und das Auto stießen zusammen, wobei sich die Rollerfahrerin schwer verletzte. Im Nachgang forderte sie Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallgegners. Diese verweigerte eine volle Zahlung mit dem Verweis auf eine Mitschuld, die sie ins Feld führte. Nach § 37 StVO fordere Gelblicht dazu auf, vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht sah am Ende die Alleinschuld beim eingebogenen Autofahrer. Gelblicht an der Ampel zeige an, dass an der Haltelinie auf das nächste Zeichen zu warten ist. Aber: Das kann im Einzelfall schwierig bis gefährlich werden. Etwa dann, wenn man bei Gelb nicht mehr – ohne den nachfolgenden Verkehr zu gefährden – dort anhalten kann, denn speziell bei einem Motorroller könne das durch eine Vollbremsung passieren. Daher habe zumindest in der ersten Gelbphase keine Pflicht zu einer Vollbremsung bestanden und die Frau durfte so auch bei Gelb über die Ampel fahren. Der wartepflichtige Autofahrer hingegen musste halten, er hatte die Pflicht zu erhöhter Sorgfalt. Weil er diese Pflicht verletzte, hafte er allein. Die Versicherung musste voll zahlen.

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