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Montag, 30.06.2025

Finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2025 für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 03.06.2025 die finale Staatenaustauschliste i. S. d. § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bis zum 30.09.2025 bekannt gegeben (Az. IV D 3 – S 1315/00304/070/025).

Kern des Prozesses ist der Datenverkehr zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den Steuerbehörden jener Staaten, mit denen Deutschland einen automatisierten Austausch etabliert hat. Finanzinstitute sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 31.07.2025 meldepflichtige Finanzkontendaten elektronisch an das BZSt zu übermitteln. Der eigentliche Datenaustausch erfolgt am 30.09.2025.

Die Staatenaustauschliste 2025 wird im BMF-Schreiben dargestellt.

Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.

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