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Steuern / Körperschaftsteuer 
Dienstag, 29.07.2025

Senkung der Körperschaftsteuersteuer ab 2028

Am 18.07.2025 wurde das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 Teil I Nr. 161) verkündet und ist seit 19.07.2025 in Kraft.

U. a. wird ab dem 01.01.2028 der Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 Prozent in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt jährlich auf 10 Prozent gesenkt (§ 23 Abs. 1 KStG):

  • Jahr 2026: 15 Prozent
  • Jahr 2027: 15 Prozent
  • Jahr 2028: 14 Prozent
  • Jahr 2029: 13 Prozent
  • Jahr 2030: 12 Prozent
  • Jahr 2031: 11 Prozent
  • Jahr 2032: 10 Prozent

Durch die Körperschaftsteuer-Tarifsenkung ist die Anpassung weiterer gesetzlicher Regelungen notwendig. Diese sollen in einem späteren Gesetzgebungsverfahren nachvollzogen werden (u. a. Anpassungen im Kapitalertragsteuerverfahren und beim Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen).

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.