Das Amtsgericht Hannover hat der Räumungsklage eines Vermieters stattgegeben. Der Vermieter hatte die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses erklärt, weil – so seine Begründung – die Mieterin ihn rassistisch beleidigt habe (Az. 465 C 781/25).
Die Mieterin behauptete, ein solches Aufeinandertreffen habe es nie gegeben. Weil sie ihre Wohnung nicht fristgerecht räumte, erhob der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.
Das Amtsgericht Hannover hat die Mieterin nach Anhörung der Parteien und Vernehmung von drei Zeugen zur Räumung und Herausgabe des Wohnhauses verurteilt. Die vom Vermieter ausgesprochene Kündigung sei wirksam und habe das Mietverhältnis beendet. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei nach Auffassung des Amtsgerichts gerechtfertigt, wenn dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten sei – wie im Streitfall. Die Mieterin habe ihren Vermieter in rassistischer und menschenverachtender Weise beleidigt. Davon sei das Amtsgericht nach der Beweisaufnahme überzeugt. So hätten zwei unabhängige Zeugen den Vorfall, so wie vom Vermieter geschildert, bestätigt.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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